AFIR tritt in Kraft: Standardisierte Bereitstellung von Ladeinfrastruktur-Daten

22. April 2026

Offene Ladeinfrastrukturdaten ab April 2026: Was sich jetzt für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur ändert

Die Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf – und mit ihr steigen die Anforderungen an ein leistungsfähiges, transparentes und nutzerfreundliches Angebot zur E-Ladeinfrastruktur. Eine zentrale Rolle spielt dabei nicht nur der Ausbau von Ladesäulen, sondern auch die Qualität und Verfügbarkeit der dazugehörigen Daten. Ab April 2026 gelten hier neue verbindliche Vorgaben.

Warum offene Daten für die E-Mobilität entscheidend sind

Ein flächendeckendes Ladenetz allein reicht nicht aus. Nutzerinnen und Nutzer benötigen verlässliche Informationen: Wo befindet sich die nächste Ladesäule? Ist sie verfügbar? Was kostet der Ladevorgang? Je transparenter und zugänglicher diese Daten sind, desto einfacher wird der Umstieg auf Elektromobilität.

Offene und standardisierte Mobilitätsdaten schaffen die Grundlage für:

  • bessere Nutzererlebnisse in Apps und Navigationssystemen
  • innovative digitale Plattformen und
  • eine effizientere Auslastung der Ladeinfrastruktur

AFIR: Neue EU-Vorgaben für Ladeinfrastrukturdaten

Mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) setzt die EU neue Maßstäbe. Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur sind verpflichtet, ihre Daten über einen zentralen Zugangspunkt bereitzustellen – in Deutschland ist das die sogenannte Mobilithek .

Dabei wird zwischen zwei Datentypen unterschieden:

  • Statische Daten: z. B. Standort, Öffnungszeiten, Ladeleistung, Steckertyp
  • Dynamische Daten: z. B. Verfügbarkeit, aktuelle Belegung, Preise

Ein wichtiger Meilenstein:
Seit dem 14. April 2026 müssen dynamische Daten verpflichtend im DATEX II-Standard übermittelt werden.


Unterstützung für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg

Die Umsetzung dieser Anforderungen kann technisch anspruchsvoll sein. Genau hier setzen Unterstützungsangebot von MobiData BW® an und unterstützt Betreiber bei der Datenbereitstellung durch:

  • Annahme bestehender Datenformate (insbesondere OCPI und DATEX II)
  • Konvertierung in das erforderliche DATEX II-Format
  • Qualitätssicherung der Daten
  • Bündelung und Weiterleitung an die Mobilithek

Detaillierte Informationen zu den Datenbereitstellungspflichten für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten aus der AFIR-Verordnung sowie zur Anbindung Ihrer Schnittstelle für statische und dynamische Echtzeitbelegungsdaten an MobiData BW® finden Sie in unserem Factsheet Datenprofil E-Ladesäulen.

Vorteile offener E-Ladesäulendaten für die Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur

Die Einhaltung der neuen Vorgaben bringt nicht nur Pflichten mit sich – sondern auch klare Chancen:

  • Mehr Sichtbarkeit: Ladepunkte werden besser in Apps und Plattformen integriert
  • Höhere Nutzerzufriedenheit: Verlässliche Daten verbessern das Ladeerlebnis
  • Zukunftssicherheit: Beitrag zu nachhaltiger und digital vernetzter Mobilität

MobiData BW®: Bereit für die Umsetzung der AFIR

Mit Inkrafttreten der AFIR hat MobiData BW® sein Angebot erweitert: Neben dem OCPI-Format wird nun auch die standardisierte Verarbeitung und Bereitstellung von Ladeinfrastrukturdaten im DATEX II-Format unterstützt.

Das bedeutet konkret:

  • Daten werden integriert, standardisiert und gebündelt bereitgestellt
  • Die Ausgabe erfolgt ebenfalls im DATEX II-Format
  • Die Weitergabe an die Mobilithek erfolgt automatisch und regelkonform

Damit sind Betreiber in Baden-Württemberg optimal aufgestellt, um die neuen EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen. Das Unterstützungsangebot von MobiData BW® steht kostenfrei zur Verfügung. 

Einen Überblick über die beiden APIs sowie die integrierten Daten gibt der Datensatz: Gebündelte Daten E-Ladesäulen Baden-Württemberg.