Datenbereitstellungspflichten: Zwang oder Chance für die Verkehrswende?

10. Juni 2025

Warum sind Mobilitätsdaten wichtig für die Verkehrswende?

Klimafreundliche Mobilität ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Bis 2030 soll der Verkehr deutlich weniger CO2 ausstoßen als heute. Um dies zu erreichen, hat sich das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg konkrete Ziele gesetzt:
Der ÖPNV soll verdoppelt werden und weniger Autos auf der Straße unterwegs sein. Auch für den Rad- und Fußverkehr gibt es Vorgaben.

Sharepic: Datenbereitstellungspflichten

Welche Ziele verfolgt Baden-Württemberg bei der Mobilitätswende?

  • - Verdopplung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr (ÖPNV/SPNV) bis 2030

  • - Reduktion des Autoverkehrs um 20 %

  • - 50 % der Fahrzeuge fahren emissionsfrei

  • - Jeder zweite Weg wird selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt

  • - Steigerung der Klimaneutralität im Güterverkehr um 50 %

Auch Sharing- und On-Demand-Angebote sowie der Güterverkehr sind Teil dieser Strategie.

Verkehrswendeziele 2030 für Baden-Württemberg

Wie helfen offene Mobilitätsdaten bei der Umsetzung klimafreundlicher Mobilität?

Offene Daten ermöglichen:

  • - Optimierte Mobilitätsplattformen und digitale Auskunftssysteme

  • - Transparente Darstellung nachhaltiger Mobilitätsalternativen

  • - Einfachen Zugang zu Sharing-Diensten, Fahrradwegen und Ladeinfrastruktur

  • - Bessere Planbarkeit im Personen- und Güterverkehr

Was schreibt die EU in Bezug auf Mobilitätsdaten vor?

Die IVS-Richtlinie (Richtlinie für Intelligente Verkehrssysteme) verpflichtet seit 2010 alle EU-Staaten zur Bereitstellung offener Mobilitätsdaten. Diese wurde in Deutschland 2013 umgesetzt und 2023 durch die Verordnung 2023/2661 aktualisiert.
Alle Daten sollen über einen zentralen Zugangspunkt – den National Access Point (NAP) – veröffentlicht werden. In Deutschland ist das die Mobilithek.

Welche Mobilitätsdaten müssen laut EU-Verordnungen veröffentlicht werden?

Verschiedene EU-Verordnungen wie etwa die delegierte Vordnung 2024/490 definieren unter anderem die Bereitstellung folgender Mobilitätsdaten:

  • - Fahrplan- und Echtzeitdaten im ÖPNV

  • - Parkraumdaten (Straßenparkplätze, Parkhäuser, Fahrradabstellanlagen)

  • - Rad- und Fußwege-Infrastruktur

  • - Car-, Bike- und E-Scooter-Sharing

  • - E-Ladeinfrastruktur

  • - Güterverkehrseinrichtungen

  • - Verkehrsmeldungen, Baustelleninfos

Die delegierten Verordnungen der EU gelten unmittelbar und müssen nicht erst durch nationales Recht legitimiert werden.

Welche Rolle spielt MobiData BW®?

MobiData BW® ist die zentrale Plattform für Mobilitätsdaten in Baden-Württemberg. Sie

  • - erfasst landesweit Mobilitätsdaten und bündelt diese in einheitlichen Formaten

  • - stellt die Daten offen für Entwickler und Anwendungen bereit

  • - übermittelt die Daten automatisch an den nationalen Zugangspunkt (NAP), die Mobilithek

So genügt eine zentrale Datenlieferung – einfach, effizient, regional und gesetzeskonform. Kommunen und Mobilitätsdienstleister müssen sich so nicht selbst um die Weiterleitung ihrer Daten an die Mobilithek kümmern. Daneben verbindet MobiData BW® die Mobilitätsdaten auf Landesebene zu gebündelten Datensätzen. Dies macht die Daten der verschiedenen Mobilitätsangebote besser regional nutzbar.

Wie unterstützt MobiData BW® Kommunen und Anbieter?

Zwei praktische Tools helfen bei der Umsetzung der Datenbereitstellungspflichten:

Daneben unterstützt das Team von MobiData BW® Kommunen, Verkehrsverbünde und Mobilitätsdienstleister bei allen Fragen rund um Datenbereitstllungspflichten, bei deren technischer Umsetzung wie auch im Einsatz der Mobilitätsdaten für praktische Anwendungen vor Ort.

Fazit: Datenbereitstellungspflichten als Chance

Ohne digitale Informationen ist eine klimafreundliche Mobilität nicht realisierbar. MobiData BW® macht gesetzliche Pflichten einfacher erfüllbar und unterstützt Kommunen, Mobilitätsanbieter und Entwickler digitaler Auskunfts- und Routinganwendungen auf dem Weg zur intelligenten, nachhaltigen Verkehrswende.